Konditionen

Informationen zum Honorar für meine Leistungen und zur Abrechnung

30-Minuten-Kennenlerngespräch:

kostenfrei

 

50-Minuten- Einzelsitzung (persönlich oder per (Video-) Telefonat):

90,00 €*

 

90 Minuten-Sitzung (persönlich oder per (Video-) Telefonat):

130,00 €*

 

Berufliches Coaching und Konfliktmoderation auf Anfrage.

 

Das 90-Minuten-Format ist maßgeblich für das Anamnesegespräch zu Beginn der Einzeltherapie (Anliegenbesprechung, Zielklärung, Sammlung relevanter Informationen) sowie für Paar-/bzw. Familiengespräche.

 

 

* Samstagstermine werden pauschal mit zzgl. € 20,00 berechnet.  Heilpraktikerleistungen sind umsatzsteuerfrei.

Das Honorar rechne ich bei Präsenzgesprächen in bar ab im Anschluss an den jeweiligen Termin, Sie erhalten eine Quittung. Die Honorarvergütung für (Video-) Telefon-Beratung erfolgt per Vorabüberweisung.

 

Nicht eingehaltene Termine kann ich kurzfristig nicht neu vergeben, daher bitte ich um Absage bis mindestens 24 Stunden vorher. Andernfalls wird eine Ausfallvergütung in Höhe des vollen Honorars in Rechnung gestellt.  

Übernahme durch Krankenkassen und Versicherungsträger

 

Teilweise übernehmen private und Krankenzusatzversicherungen  bzw. Beihilfestellen meine Leistungen.  Dies ist abhängig vom individuellen Vertrag, Informationen dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung. Im Erstattungsfall durch Ihren Versicherungsträger erhalten Sie von mir Rechnungen nach der Gebührenordung für Heilpraktiker.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen Heilpraktiker-Leistungen in aller Regel nicht. Auch sind Lebensberatung, Coaching, Paar- oder Familientherapie grundsätzlich keine Heilbehandlung und somit durch die Klienten selbst zu tragen.

Vorteile der Selbstzahlung

 

Als Nutzer meiner Heilpraktikerleistungen profitieren Sie von der Therapie- und Methodenfreiheit.

 

Auch erhalten externe Stellen wie Krankenkassen und Versicherungen von mir keinerlei Informationen. Daher entstehen durch meine Behandlung keine Nachteile für künftige Vertragsabschlüsse wie Kranken-,  Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie eine eventuell geplante Beamtenlaufbahn.

 

Kosten für Heilbehandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, sind als "Außergewöhnliche Belastungen" steuerlich absetzbar. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrem Steuerberater.

 

Und schließlich: Als Selbstzahler zeigen Sie sich und mir, dass Sie ernsthaft etwas verändern möchten!