Weitere Informationen zu meiner psychotherapeutischen Arbeit:

Berufspflichten

Zu meinen Berufspflichten als Heilpraktikerin gehören beispielsweise

- Aufklärung

- Verschwiegenheit

- Weiterbildung

- Dokumentation

 

Erfolg

In unserer Zusammenarbeit erbringe ich mit größter Sorgfalt eine Dienstleistung. Naturgemäß kann es eine Erfolgs- oder Heilungsgarantie nicht geben.

 

Mitbehandlung

Meine Arbeit mit Ihnen ersetzt keine Untersuchung oder (Mit-) Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder eventuellen Fachtherapeuten.

 

Schweigepflicht

Die Praxis für Psychotherapie verpflichtet sich grundsätzlich zur Verschwiegenheit. Eine gemeinsam mit dem Klienten beschlossene Auskunftserteilung an Dritte, z. B. im Rahmen der Kooperation mit anderen Behandlern, erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung. Eine juristische Schweigepflicht besteht nicht.

 

Therapieverfahren

Die Verfahren, mit denen ich arbeite, sind Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers und Lösungsorientierte Kurztherapie nach Steve de Shazer.

 

Wirkungen

Jede Form von Psychotherapie und Beratung bewirkt Veränderungen. Es kann neben den erwünschten Effekten auch zu negativen Begleiterscheinungen kommen, wovon das eigene Erleben und auch zwischenmenschliche Beziehungen betroffen sein können. Wichtig ist, dass Sie mir alle Entwicklungen zeitnah mitteilen und auch, wie zufrieden Sie mit dem Behandlungsverlauf sind. So können Sie entscheidend zu einem positiven Ablauf beitragen.